Slide
Slide
previous arrowprevious arrow
next arrownext arrow

Behälterprogramm

Für die Herstellung, Verarbeitung und Veredelung vieler Industrieprodukte ist der Einsatz aggressiver Chemikalien unumgänglich. Diese Stoffe können bei einem unsachgemäßen Umgang zur Gefährdung von Mensch und Umwelt führen.

Um die Risiken beim Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen zu mindern, wurden mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), nach dem Besorgnisprinzip, Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erlassen.

Der Anwendungsbereich dieser Vorschriften umfasst im Interesse des Gewässerschutzes Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) bzw. Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen) von wassergefährdenden Stoffen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen.

Wir sind als Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz, zum Einbauen, Aufstellen, Instandhalten und Montage von LAU- bzw. HBV-Anlagen zugelassen.

KUSTAN Leistungsmerkmale:

  • Serienmäßig fertigen wir Behälter und Auffangvorrichtungen mit Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin (DIBt) bis zu einem Volumen von 50 m³.
  • Alle Behälter und Auffangvorrichtungen unterliegen in ihrer Fertigung einer mehrfachen, strengen Qualitätskontrolle durch Eigen- und Fremdüberwachung.
  • Für Sonderbehälter und Auffangvorrichtungen außerhalb unseres Serienprogramms, die den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes unterliegen, bieten wir Ihnen unsere zusätzliche Unterstützung an.


Alle Behälter werden mit autorisierten Programmen statisch berechnet. Grundlage dieser Berechnungen sind die chemischen und physikalischen Eigenschaften des jeweils zu lagernden Mediums.

Da Kunststoffe selbst einem Alterungsprozess unterliegen, erfolgt die Auslegung der Behälter üblicherweise für eine theoretische Nutzungsdauer von maximal 25 Jahren. Medienspezifisch kann die Nutzungsdauer auch auf einen kürzeren Zeitraum begrenzt werden. Die Installation von Vergleichsproben für zwischenzeitliche Werkstoffuntersuchungen und / oder Wiederholungsprüfungen mit Innenbesichtigung der Behälter können notwendig werden.

Wir arbeiten alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente dem TÜV z.B. (TÜV Rheinland Industrieservice GmbH) für die gutachterliche Stellungnahme hinsichtlich geänderter Werkstoff-/ Medienkombination zu.

Gleichzeitig werden für jede Ausführung technische Konstruktionsunterlagen und eine prüffähige Statik zum Standsicherheitsnachweis erstellt oder eine durch die LGA Landesgewerbeanstalt Bayern Nürnberg geprüfte Statik übergeben.

Unser Behälterprogramm bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Lagerbehälter gemäß Allgmeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-40.21-90 Flachbodenbehälter und Auffangvorrichtungen aus Polyethylen (PE) mit gewickeltem Zylindermantel.
  • Lagerbehälter gemäß Allgmeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-40.21-105 Flachbodenbehälter und Auffangvorrichtungen aus Polyethylen mit Zylindermänteln aus verschweißten Tafeln.
  • sonstige Prozessbehälter
Dieser Service erleichtert Ihnen als Betreiber das Genehmigungsmanagement bei behördlich vorgegebenen Eignungsfeststellungsverfahren.